Antrag auf Ausstellung einer Schülerfahrkarte (*doc zum digitalen Ausfüllen)

Antrag auf Ausstellung einer Schülerfahrtkarte (*pdf zum Ausdrucken)

 

Gemäß § 114 Schulgesetz in Verbindung mit der Satzung des Kreises Dithmarschen über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung werden notwendige Beförderungskosten anerkannt, wenn:

  • der Schüler bzw. die Schülerin nicht am Schulort wohnt,
  • der Schulweg (kürzester, verkehrsüblicher Weg von der Wohnung zur Schule) in der einfachen
  • Entfernung bei Grundschülern mehr als 2 km oder bei Schülern der Klassenstufen 5 bis 10 mehr als 4 km beträgt und
  • der Schüler bzw. die Schülerin die nächstgelegene Schule der gleichen Schulart besucht.
Beim Besuch einer entfernter gelegenen Schule der gleichen Schulart werden nur die fiktiven Kosten zur nächstgelegenen Schule übernommen. Die zusätzlichen Beförderungskosten zur tatsächlich besuchten (entfernteren) Schule sind von den Eltern/Schülern zu tragen.
 
Ab September 2023 ist es angedacht, dass alle Schülerinnen und Schüler in Dithmarschen, die eine Schülerfahrkarte besitzen, das 49€-Ticket bekommen. Dies wird über die Schule ausgehändigt. Genauere Informationen dazu bekommen Sie über das Schulbüro.

 

Kontakt

Boy-Lornsen-Grundschule
Schulstr. 2-4
25541 Brunsbüttel
Tel.: 04852– 2321
Tel.:Ganztagsbüro 04852 - 982570
Fax: 04852 - 982070
Mail an das Schulbüro

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www.boy-lornsen-schule.de 

 

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